Definition: Als Einwohner werden diejenigen gezählt, die im ausgewählten Gebiet ihre Hauptwohnung haben. Nicht einbezogen werden z.B. Zweitwohnsitzler. Nicht gezählt werden die Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Hinzugerechnet werden jedoch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländer. Die durch die Statistischen Landesämter publizierten Einwohnerzahlen basieren auf einer jährlichen Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Grundlage bildet die Volkszählung 1987 für die alten Bundesländer bzw. der am 3. Oktober 1990 festgestellten Einwohnerstand in den neuen Bundesländern, fortgeschrieben mit Hilfe der Wanderungsstatistik und natürlichen Bevölkerungsbewegung. Die fortgeschriebene Bevölkerung zum angegebenen Stichtag errechnet sich aus dem Bestand am Vorjahresende, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebietsgrenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Eventuelle Abweichungen in der Quersumme sind auf nachträgliche Berichtigungen der vorgenannten Bewegungsvorgänge durch Einwohnermeldeämter bzw. Standesämter zurückzuführen. Aus Platzgründen wurde hier auf eine Darstellung der Berichtigungsfälle verzichtet. Ergebnisse des Zensus ab 2011Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus 2011 am 31. Mai 2013 wurde die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf eine neue Grundlage gestellt. Bei den bisher bereitgestellten Bevölkerungszahlen ab 2011 handelte es sich um Fortschreibungsergebnisse auf Grundlage der Volkszählung von 1987 (im Westen) sowie des Auszugs aus dem zentralen Einwohnerregister der DDR vom 03. Oktober 1990 (im Osten). Diese Daten wurden aufgrund der Zensusergebnisse 2011 mit der anschließenden Neuberechnung der Bevölkerungszahlen für 2011 revidiert. Endgültige Ergebnisse aus der Bevölkerungsfortschreibung sind jedoch erst 2014 verfügbar. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Bevoelkerungsstand.html
Altersgruppen
Die Einwohner werden entsprechend ihrer Geburtsjahrgänge bestimmten Altersgruppen (i.d.R. in Fünf-Jahres-Schritten) zugeordnet. Dabei wird jeweils eine Gruppe nach dem Prinzip "von ... bis unter ... Jahren" gebildet, also z.B. "von 15 bis unter 30 Jahren". Ab 2011 liegen aufgrund der Kreisreform in Mecklenburg-Vorpommern keine Daten für die Altersklasse "unter 1 Jahr" mehr vor, diese sind nun in der Gruppe "1 bis unter 5" mitenthalten. Anmerkung: Üblicherweise geben die meisten Städte darüberhinaus auch noch eigene Einwohnerzahlen heraus, diese sind meist nicht mit der hier definierten Gruppe identisch, so dass daraus Abweichungen im Vergleich zu anderen Quellen entstehen können.
Stand: Jahreswert, jeweils zum 31.12. Quelle: Statistische Landesämter |