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Betriebe und Betriebsgrößen

Definition:
Betrieb im Sinne der Beschäftigtenstatistik ist eine regional und wirtschaftsfachlich abgegrenzte Einheit, in der sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind.

Der Betrieb kann aus einer oder mehreren Niederlassungen eines Unternehmens bestehen. Als Betrieb wird immer die Einheit bezeichnet, für die das Arbeitsamt eine Betriebsnummer vergeben hat. Dabei erfolgt die regionale Abgrenzung auf der Grundlage des Gemeindeschlüssels.

Die angegebenen Beschäftigtenzahlen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnemer.

Stand:
30.6. des Jahres


Quelle:
Bundesagentur für Arbeit