Definition: Studierende Studierende sind in einem Fachstudium immatrikulierte/eingeschriebene Personen, ohne Beurlaubte, Studienkollegiaten und Gasthörer. Studierende, die an mehreren Hochschulen eingeschrieben sind, werden ab Wintersemester 1992/93 in einigen Bundesländern jeweils als Haupthörer, in den anderen Ländern einmal als Haupthörer und an den Hochschulen der weiteren Einschreibungen als Nebenhörer erfasst. Um einen einheitlichen Nachweis zu gewährleisten, werden seit dem Wintersemester 1992/93 als Studierende nicht mehr nur die Haupthörer, sondern die Haupt- und Nebenhörer zusammengefasst ausgewiesen. Hochschulen Als Hochschulen werden alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen, unabhängig von der Trägerschaft, ausgewiesen. Sie dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern. Das Studium an Universitäten, Pädagogischen und Theologischen Hochschulen setzt die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife voraus. - Universitäten
- Zu den Universitäten zählen die Gesamthochschulen, die Technischen Universitäten und andere gleichrangige wissenschaftliche Hochschulen (außer Pädagogischen und Theologischen Hochschulen).
- Pädagogische Hochschulen
- Pädagogische Hochschulen sind überwiegend wissenschaftliche Hochschulen mit Promotionsrecht. Sie bestehen nur noch in Baden-Württemberg als selbständige Einrichtungen. In den übrigen Ländern sind sie in Universitäten einbezogen und werden bei diesen nachgewiesen.
- Theologische Hochschulen
- Theologische Hochschulen sind kirchliche sowie staatliche philosophisch-theologische und theologische Hochschulen, jedoch nicht die theologischen Fakultäten/Fachbereiche der Universitäten.
- Kunsthochschulen
- Kunsthochschulen sind Hochschulen für bildende Künste, Gestaltung, Musik, Schauspielkunst, Medien, Film und Fernsehen. Die Aufnahmebedingungen sind unterschiedlich; die Aufnahme kann aufgrund von Begabungsnachweisen oder Eignungsprüfungen erfolgen.
- Fachhochschulen
- Fachhochschulen bieten eine stärker anwendungsbezogene Ausbildung in Studiengängen für Ingenieure und für andere Berufe, vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung und Informatik. Das Studium ist kürzer als an wissenschaftlichen Hochschulen.
- Verwaltungsfachhochschulen
- Die Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) und die Verwaltungsfachhochschulen werden als getrennte Hochschularten nachgewiesen. In der letzteren Gruppe sind diejenigen verwaltungsinternen Fachhochschulen zusammengefasst, an denen Nachwuchskräfte für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes und der Länder ausgebildet werden. Daneben bestehen weiter-hin behördeninterne Hochschulen, die anderen Hochschularten zugeordnet sind.
Studienanfänger Studienanfänger/-innen sind Studierende im ersten Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte) oder im ersten Semester eines bestimmten Studienganges. Hier werden als Studienanfänger/-innen Studierende nachgewiesen, die im 1. Hochschulsemester an einer Hochschule im Bundesgebiet eingeschrieben sind. Hochschulsemester sind Semester, die insgesamt im Hochschulbereich verbracht worden sind; sie müssen nicht in Beziehung zum Studienfach des Studierenden im Erhebungssemester stehen. Ausländische Studierende Ausländische Studierende werden in Bildungsausländer/-innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland bzw. an einem Studienkolleg erworben haben und Bildungsinländer/-innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland, aber nicht an einem Studienkolleg, erworben haben unterschieden. Stand: Wintersemester des Jahres Quelle: Statistische Landesämter, Statistisches Bundesamt |