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Pendler

Definition:
Pendler im Sinne der Beschäftigungsstatistik sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsort sich vom Wohnort unterscheidet.

Bei den Pendlern im Sinne der Beschäftigungsstatistik handelt es sich um eine Untermenge des Bestands der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum jeweiligen Stichtag, daher sind Pendlerdaten auf die Merkmale beschränkt, die im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung erhoben werden.

Wohnort

Der Wohnort des Beschäftigten wird den vom Arbeitgeber zu erstattenden Meldungen zur Sozialversicherung entnommen, wobei aus Postleitzahl und verbaler Ortsbezeichnung der amtliche Gemeindeschlüssel und die Dienststellen-Nummer der BA ermittelt und zur Versicherungsnummer abgespeichert werden. Die aktuelle Anschrift ist vom Arbeitgeber bei jeder Anmeldung mitzuteilen, eine Änderung der Anschrift wird im Rahmen des Meldeverfahrens von den Meldebehörden mitgeteilt. Zu einer Person wird jeweils nur die zuletzt übermittelte Wohnortangabe gespeichert. Frühere Angaben werden überschrieben, d. h. es wird keine Historik geführt.
Die Meldevorschriften (§ 28 a-c SGB IV, DEÜV) stellen nicht klar, welcher Wohnsitz vom Arbeitgeber zu melden ist (Erstwohnsitz oder Wohnsitz mit überwiegendem Aufenthalt). Dies kann in der Beschäftigungsstatistik zum Nachweis von "Fernpendlern" zwischen gemeldeten Erstwohnsitz und Arbeitsort führen, obwohl der Beschäftigte am Zweitwohnsitz (evtl. in einem Heim, in einer Pension oder Firmenunterkunft untergebracht) seiner Beschäftigung nachgeht, also faktisch nicht pendelt. Solche "Erfassungsschwächen" hinsichtlich des Wohnorts betreffen jedoch immer nur einzelne Beschäftigte.

Arbeitsort

Der Arbeitsort des Beschäftigten wird über die, in den Meldungen vom Arbeitgeber angegebene, Betriebsnummer festgestellt. Die zutreffende Regionalisierung der Beschäftigten nach dem Arbeitsort hängt daher direkt von der zutreffenden Verwendung aller vom zentralen Betriebsnummern-Service (BNS) zugeteilten Betriebsnummern ab. Insbesondere bei Arbeitgebern mit mehreren Betrieben in verschiedenen Gemeinden führte die Nichtverwendung zugeteilter Betriebsnummern zu regionalen Falschzuordnungen (Klumpungen), wenn z. B. die Beschäftigten alle Niederlassungen unter der Betriebsnummer der Hauptniederlassung gemeldet werden. Bei allen Beschäftigten, die nicht am Ort der Hauptniederlassung tätig sind, kommt es somit zu gewissen Unschärfen.

Ein - und Auspendler, Pendlersaldo, Pendleraufkommen

Pendler werden nach Ein- und Auspendlern unterschieden:
  • Einpendler sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht am Arbeitsort wohnen
  • Auspendler sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht am Wohnort arbeiten

Die Differenz aus Einpendlern zu Auspendlern ergibt den Pendlersaldo.

Das Pendleraufkommen beschreibt die Summe aus Einpendlern und Auspendlern, die an einem Standort verzeichnet werden.

Stand:
jeweils zum 30.06.


Quelle:
Bundesagentur für Arbeit