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| Erwerbstätige | Definition: Als Erwerbstätige zählen grundsätzlich alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, die selbstständig ein Gewerbe, eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben, einschließlich mithelfender Familienangehörige sowie Soldaten und Zivildienstleistende. Erwerbstätige Personen, die gleichzeitig mehrere Tätigkeiten ausüben, werden nur einmal gezählt; der fachliche Nachweis erfolgt stets nach der Haupttätigkeit. Die wirtschaftssystematische Zuordnung erfolgt nach dem wirtschaftlichen Schwerpunk des Betriebes. Die Basis der Zahlen liegt in der Volks- und Arbeitsstättenzählung 1987, die mittels geeigneter Indikatoren fortgeschrieben wird, in Ostdeutschland wurde ein Alternativrechenverfahren entwickelt. Erwerbstätige werden am Arbeitsort gezählt.
Arbeitskreis "Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder" Dem Arbeitskreis "Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder" (AK ETR) gehören die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag an. Der AK ETR hat die Aufgabe, die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen in einem bestimmten Berichtszeitraum für die Länder und Landkreise bzw. kreisfreien Städte nach wirtschaftlicher Gliederung zu berechnen und zu veröffentlichen. Die Zahl der Erwerbstätigen im Durchschnitt eines Berichtszeitraums dient zum einen der laufenden aktuellen Arbeitsmarktbeobachtung und wird zum anderen als Bezugszahl für Aggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verwendet. Revision 2011 Alle fünf bis zehn Jahre führt der AK ETR eine Revision seiner Berechnungen durch – zuletzt 1999 mit dem Übergang auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 und 2005 mit dem Umstieg auf die Wirtschaftszweigsystematik WZ 2003 (NACE Rev. 1.1). Bei der Revision 2011 wurde die Wirtschaftszweigsystematik erneut aktualisiert (Vorgabe ist jetzt Nace Rev. 2), auf den Stand WZ 2008, diese Ergebnisse werden vorraussichtlich 2013 auch durch die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berücksichtigt. Die Revisionen sind erforderlich, um bislang nicht verwendete neue Statistiken zu integrieren, definitorische und konzeptionelle Änderungen sowie methodische Weiterentwicklungen zu berücksichtigen. Grundlage für die Überarbeitung der Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit waren insbesondere Angaben aus erwerbsstatistischen Quellen, die bisher nicht zur Verfügung standen, wie z. B. die Zahl der Beschäftigten in Zusatzjobs (Ein-Euro-Jobs). Nach dem Erwerbskonzept der International Labour Organization (ILO) zählen auch diese Personen zu den Erwerbstätigen. Berechnungsweg, Methodik Die Regionalisierung der Erwerbstätigenzahlen erfolgt bundeseinheitlich nach Abstimmung im AK ETR in einem mehrstufigen Prozess: Zunächst ermittelt das Statistische Bundesamt Bundesergebnisse in tiefer wirtschaftsfachlicher Gliederung und nach der Stellung im Beruf aus allen geeigneten, auf Bundesebene vorliegenden Daten-quellen. Anschließend werden zur Regionalisierung dieser Ergebnisse für alle Länder Ergebnisse auf der Grundlage aller verfügbaren länderspezifischen erwerbsstatistischen Quellen ermittelt (Bottom-up). Diese Ergebnisse werden dann an die Bundesergebnisse angepasst (Top-down) und sind zugleich so genannte "Landeseckwerte" für die anschließenden Kreisberechnungen (in gleicher Weise: Bottom-up bzw. Top-down). Als wichtigste Quellen für die Berechnungen sind zu nennen: Sonderaufbereitungen der Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der Statistik der geringfügig Beschäftigten einschl. der Angaben zu den Zusatzjobs (Ein-Euro-Jobs) und der Personalstandstatistik sowie der Mikrozensus und die Monatsberichte im Produzierenden Gewerbe. Bevor die Ergebnisse der unterschiedlichen Datenquellen in die Berechnungen einfließen, werden sie auf Plausibilität geprüft, ggf. aufeinander abgestimmt und zu Jahresdurchschnittswerten umgerechnet.Stand: Jahresdurchschnitt Quelle: Statistische Landesämter auf Basis des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung beim Statistischen Bundesamt |
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