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Filialisierung und Leerstand in ausgewählten Handelslagen

Definition:
Die hier darsgestellten Einzelhandelslagen entsprechen in der Regel den 1a-Lagen, bedeutenden innerstädtischen 1b-Lagen sowie Shopping Centern oder Fachmarktzentren mit mehr als 20.000 qm Mietfläche.

Von einer Filialisierung wird in diesem Zusammenhang gesprochen wenn lokal, regional, national oder international 5 oder mehr Ladeneinheiten eines Anbieters existieren.

Die Leerstandsrate wird als Anteil leerstenhender Einheiten angegeben, nicht nach Fläche.

Die Angabe der Mieterwechsel bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Erhebung bekannten Mieterwechsel. Temporäre Zwischennutzungen und kurzzeitige Vermietungen, v.a. wenn diese nicht innerhalb des Erhebungszeitraumes erkennbar sind, werden nicht berücksichtigt.

Stand:
jährlich, Stand wie angegeben


Quelle:
Die Angaben zum Einzelhandelsmarkt werden von der bulwiengesa AG durch empirische Erhebungen und Berechnungen ermittelt.