Definition: Für die Definition des Einzugsbereiches wurden zwei Methoden angewandt. Für 30 Standorte (die 7 A-Städte und 21 weitere B- und C- Städte) wurde im Rahmen der Einzelhandelsprognosen ein genauerer Einzugsbereich bestimmt. Dieser stellt sich einerseits nach funktionalen, topographischen und einzelhandelsrelevanten Gesichtpunkten dar, andererseits werden zumeist administrative Grenzen (Gemeindegrenzen) nicht durchschnitten um verlässlichere Angaben zu Einwohnern und Kaufkraft zu erhalten. Für die übrigen Standorte wurde ein einheitliches Distzanzmodell angewendet, der Einzugsbereich gibt also in etwa den Bereich im Umkreis eines 15 km Radius wieder. Angaben zu Einwohnern wurden unter der Annahmen einer Gleichverteilung in den Gemeinden proportional zum Flächenanteil innerhalb des Einzugsbereiches berechnet. Stand: - Quelle: Definition durch die bulwiengesa AG |