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Baufertigstellungen Wohngebäude mit Eigentumswohnungen (WEG)

Definition:
Wohngebäude mit Eigentumswohnungen (WEG)

Wohngebäude mit Eigentumswohnungen sind Wohngebäude, die Wohneinheiten enthalten, an denen durch Eintragung im Wohnungsgrundbuch Sondereigentum nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15. März 1951 (BGBl. I S. 175) in der jeweils gültigen Fassung, begründet ist oder werden soll.

Entsprechend den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes besteht ein Wohngebäude entweder ausschließlich aus Eigentumswohnungen oder es befindet sich überhaupt keine Eigentumswohnung darin.

Maßgebend ist die Absicht des Bauherren bzw. der Bauherrin zum Zeitpunkt der Baugenehmigung. Die Gebäudeart "Wohngebäude mit Eigentumswohnungen" ist auch dann anzugeben, wenn der Bauherr bzw. die Bauherrin beabsichtigt, einen Teil oder alle der im Grundbuch als Eigentumswohnungen nachzuweisenden Wohnungen zu vermieten.

Stand:
Jahressummen


Quelle:
Statistische Landesämter