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Erschwinglichkeitsindex

Definition:

Revidierte Berechnung Stand August 2016
Der Erschwinglichkeitsindex stellt das verfügbare durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen in Relation zu den durchschnittlichen Wohnungsmarktpreisen dar, und wird sowohl für Kaufpreise als auch Mieten berechnet.
Die Erschwinglichkeit soll hier keine Aussage zur Leistbarkeit od. Finanzierbarkeit treffen, sondern lediglich den Vergleich zwischen regionalen Einkommen und regionalen Wohnkosten in Zeitreihe abbilden. Dazu wird ein vereinfachter Modellansatz gewählt, der die durchschnittliche Haushaltsbelastung mit Hilfe folgender Kernvariablen berechnet:

  • Haushalts- und Einwohnerzahlen
  • verfügbares Einkommen, bzw. Kaufkraft in Euro pro Einwohner
  • Wohnflächenbestand
  • Marktpreise
Das verfügbare Haushaltnettoeinkommen wird mit Hilfe der durchschnittlichen Anzahl in Haushalten lebender Personen, der Einwohnerzahl und dem verfügbaren Einkommen, bzw. der Kaufkraft bestimmt.

Die Marktpreise für Einfamilien- und Reihenhäuser liegen in der standardisierten RIWIS-Definition als vergleichbare Objektpreise vor. Der Vergleich von Wohnungen unterliegt einer zu definierenden Wohnfläche pro Standort, um den Preis / die Miete pro Wohneinheit zu berechnen.

Da die durchschnittliche Wohnungsgröße einzelner Märkte sehr stark differiert, wird zur Berechnung der Mietbelastung eine durchschnittliche Wohnungsgröße 85 qm, bzw. 90 qm bei Neubauwohnungen angenommen, die mittels eines Korrekturfaktors Auf- und Abschläge gemäß der statistisch bestimmten regionalen Gegebenheiten (Wohnfläche je Wohnung) erhält. In der Regel gilt:

  • verstädterte Regionen: durchschnittlich kleinere Wohneinheiten (Abschlag)
  • periphere Standorte: durchschnittlich größere Wohneinheiten (Aufschlag)

Erschwinglichkeitsindex (Kaufpreise)

Der Erschwinglichkeitsindex für Kaufpreise ist als das Vielfache des Haushaltsjahresnettoeinkommens, welches zum Erwerb von Wohneigentum notwendig wäre, definiert. Dabei werden keine Erwerbsnebenkosten, Finanzierungskosten oder andere zusätzliche Kosten berücksichtigt, lediglich der Kaufpreis für die Immobilie.

              Ø - Kaufpreis
EIX Kaufpreise =  ------------------------
                 Haushaltsnettoeinkommen

In die Berechnung des Erschwinglichkeitsindex für Kaufpreise werden folgende Wohnformen zu gleichen Anteilen einbezogen, wobei bei den Eigentumswohnungen die o.g. Wohnungsgrößen herangezogen werden:

  • Eigentumswohnung (Bestand)
  • Eigentumswohnung (Neubau)
  • Reihenhaus (Bestand)
  • Reihenhaus (Neubau)
  • Einfamilienhaus

Erschwinglichkeitsindex (Mieten)

Der Erschwinglichkeitsindex für Mieten beschreibt das Verhältnis aus durchschnittlicher Nettokaltmiete und verfügbarem Haushaltseinkommen als prozentuale Belastung.

             Ø - Nettokaltmiete
EIX Mieten =  ------------------------
              Haushaltsnettoeinkommen

In die Berechnung der Mietbelastung werden folgende Wohnformen zu gleichen Anteilen einbezogen, wobei die o.g. Wohnungsgrößen unterstellt sind:

  • Wohnungsmiete (Bestand)
  • Wohnungsmiete (Neubau)

Stand:
Jahreswerte


Quelle:
Eigene Berechnung der bulwiengesa AG