Definition:
Der registergestützte Zensus im Überblick Der Zensus 2011 ist in Deutschland eine registergestützte, durch eine Stichprobe und eine Vollerhebung in Gemeinschaftsunterkünften ergänzte Bevölkerungszählung, die – mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert – zum Stichtag 9. Mai 2011 stattgefunden hat. Er soll eine möglichst genaue Momentaufnahme von Basisdaten zur Bevölkerung, zur Erwerbstätigkeit und zur Wohnsituation liefern. Zur Umsetzung des EU-weiten Zensus hat sich Deutschland – statt wie bisher für eine Vollerhebung – für eine registergestützte Methode entschieden. Das bedeutet, dass bereits vorhandene Verwaltungsregister als Datenquellen genutzt werden, die in bestimmten Bereichen durch eine Verknüpfung von Vollerhebungen und Stichprobenerhebungen ergänzt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Gebäude- und Wohnungszählung, die Haushaltebefragung und die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Letztere war notwendig, weil die Melderegisterdaten zu dort lebenden Personen oft erhebliche Unschärfen aufwiesen, wie der Zensustest gezeigt hat. Die Erstveröffentlichung der Zensusdaten war der 31.05.2013 Einwohnerzahl Ermittelt wird die Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz in den jeweiligen Regionen Deutschlands. Die Zahlen sind „tief gegliedert“, d.h., sie können selbst für kleine Gemeinden gesondert ausgewiesen werden. Der Zensus 2011 stellt die Einwohnerzahlen in Bund, Ländern und Gemeinden fest – sie sind das wichtigste Ergebnis beim Zensus 2011. Bei den ausgewiesenen Ergebnissen sind grundsätzlich nicht berücksichtigt: Im Ausland tätige Angehörige der Bundeswehr, der Polizeibehörden und des Auswärtigen Amtes sowie ihre dort ansässigen Familien. Erhebungseinheiten (Gebäude- und Wohnungszählung) Bei der Gebäude- und Wohnungszählung wurden alle Gebäude mit Wohnraum, bewohnte Unterkünfte und Wohnungen erhoben. Folgende Gebäude werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011 erhoben: Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte. Bewohnte Unterkünfte sind behelfsmäßige Bauten. Hierzu zählen z. B. Wohnbaracken, Bauwagen, Wohnwagen (z.B. auf Campingplätzen), Gartenlauben, Schrebergartenhütten, Jagdhütten, Weinberghütten, Almhütten, fest verankerte Wohnschiffe und Wohncontainer, sofern diese dauerhaft bewohnt werden. Ausgenommen von der Erhebung sind Gebäude, die von ausländischen Staaten oder Angehörigen ausländischer Streitkräfte und diplomatischer oder berufkonsularischer Vertretungen genutzt werden. Unter einer „Wohnung“ sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und nicht vollständig für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Zur Wohnung gehören auch gesondert liegende zu Wohnzwecken ausgebaute Keller oder Bodenräume (zum Beispiel Mansarden). Eine Wohnung muss nicht notwendigerweise eine Küche oder Kochnische enthalten. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Treppenhaus, von einem Vorraum oder von außen, das heißt, dass die Bewohner ihre Wohnung betreten und verlassen können, ohne durch die Wohnung eines anderen Haushalts gehen zu müssen. weitere Informationen unter: http://www.zensus2011.de/ Stand: Mai 2011 Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2013 |