Definition: Das Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) enthält die Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zugeflossen sind. Zu diesen Einkommen gehören im Einzelnen die Selbständigeneinkommen der Einzelunternehmen und Selbständigen, die auch eine Vergütung für die mithelfenden Familienangehörigen enthalten, der Betriebsüberschuss aus der Produktion von Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohneigentum, sowie das Arbeitnehmerentgelt und die netto empfangenen Vermögenseinkommen. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. Revision 2011 Schwerpunkt der Revision der Länderrechnung des Arbeitnehmerentgelts und der Bruttolöhne und gehälter war neben der Umstellung der Gliederung der Wirtschaftsbereiche auf die neue Klassifikation WZ 2008 die Verwendung überwiegend neuer Ausgangsstatistiken. Die Einbindung der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE), der Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung (AKE) und der Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit in die Berechnung der Bruttolöhne und -gehälter hatte eine deutliche Verbesserung der Datenbasis und Ergebnisqualität zur Folge. Auch die Sozialbeiträge der Arbeitgeber wurden auf einer neuen Datengrundlage berechnet. Hierfür wurden erstmals ausgewertete Daten zu den Aufwendungen der Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung genutzt, die genauere Zuordnungen zum Gebiet der alten und neuen Bundesländer ermöglichten. Außer der Erschließung der neuen Quellen für die Durchschnittsverdienste gingen in die Neuberechnung auch revidierte Arbeitnehmerzahlen aus der Erwerbstätigrechnung ein, die zur Ermittlung des Arbeitnehmerentgelts benötigt werden. Weitere Informationen unter https://www.destatis.de/DE/Methoden/VGRRevision/Revision2011.html Stand: ab 1995 bzw. 2000, Jahressummen Quelle: für das letzte Berichtsjahr Berechnungen durch Fortschreibungsverfahren Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder |