Definition: Nach § 196 des BauGB wird bei den Geschäftsstellen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte eine Kaufpreissammlung über alle notariell verbrieften Transaktionen auf dem Immobilienmarkt geführt. Vom Gutachterausschuss werden diese Werte zusammengefaßt und in einer von ihm selbst bestimmten Form veröffentlicht. Leider sind aus diesem Grund die Angaben in den Grundstücksmarktberichten der einzelnen Städte nicht immer vergleichbar. Mit der durch die bulwiengesa AG abgefragten Transaktionsvolumina soll eine grundlegende Vergleichbarkeit erreicht werden. In den meisten Fällen ist die Summe der 3 Teilbereiche (unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und Wohn- und Teileigentum) gleich der angegebenen Transaktionen insgesamt, allerdings gibt es vereinzelt Abweichungen, die auch durch unterschiedliche Definitionen in den Gutachterausschüssen und Jahren bedingt sind. Die Anzahl der Verkaufsfälle entspricht aller dem jeweiligen Gutachterausschuss vorliegenden Urkunden eines Jahres. Dabei werden Schenkungen und sog. Überlassungen (vorgezogene Erbfälle) üblicherweise nicht erfasst. Die angegebene Fläche umfasst ausschließlich die Grundstücksflächen. Für die Jahre 2000 bis 2002 wurden in Sachsen vom Gutachterausschuss lediglich Daten über die Katasteramtsbezirke publuiziert, diese Gebiete sind in der Regel deutlich größer als das Stadtgebiet der betreffenden Städte. Stand: Jahressummen Quelle: Erhebung der bulwiengesa AG bei den Gutachterausschüssen der Städte |