Definition: Anmerkungen: Daten ab 2013 Die publizierten Basisdaten von MB-Research wurden 2013 auf die Bevölkerungsdaten des Zensus 2011 und einen Jahresmittelwert der Bevölkerung umgestellt, somit sind Vergleiche zu den vorher veröffentlichten Zeitreihen nicht mehr 1:1 möglich. Datenreihen vor 2005 Die Zeitreihen von MB-Research beginnen 2005. Um den Nutzern von Zeitreihen Daten zur Verfügung zu stellen, hat bulwiengesa mit Hilfe der Kennziffern der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eine Rückrechnung der Daten bis 1995 vorgenommen.
Kaufkraft bezeichnet das verfügbare Einkommen (Einkommen ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, inkl. empfangene Transferleistungen) der Bevölkerung einer Region. Bei der Ermittlung der Kaufkraftkennziffern werden dementsprechend die folgenden Komponenten berücksichtigt: - Nettoeinkommen aus den amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistiken
- sonstige Erwerbseinkommen
- Renten und Pensionen
- Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II
- Kindergeld
- Sozialhilfe
- BAFöG (ohne Darlehen)
- Wohngeld
Kaufkraftkennziffern werden als Prognosewerte für das Jahr ihrer Ermittlung erstellt. Voraussetzungen sind Fortschreibungen der Einkommensdaten anhand von volkswirtschaftlichen Prognosen und regionalstatistischen Indikatoren sowie der Bevölkerungsdaten anhand von Prognosen zu Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Sterbefälle, Zuzüge, Fortzüge). Die Kaufkraftwerte für Deutschland insgesamt werden auf Basis des aktuellen Gutachtens der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose ermittelt (April bzw. August). Als bisher einziges Institut erstellt MB-Research zu Beginn eines Jahres zusätzlich eine Aktualisierung der Vorjahreswerte. Die ausgewiesenen Zeitreihen und Wachstumsraten beziehen sich auf diese aktualisierten Werte. Kaufkraftkennziffern sind der in der regionalen Absatzplanung am häufigsten eingesetzte Indikator für das Konsumpotential einer Region. Sie bewerten regionale Teilmärkte hinsichtlich der verfügbaren Einkommen der Bevölkerung/ der privaten Haushalte des Gebiets. Regional zugeordnet wird die Kaufkraft nach dem Wohnort des Konsumenten. Einzelhandelsrelevante Kaufkraft Kaufkraftkennziffern sind für den Vertrieb aller Produkte und Dienstleistungen eine geeignete Plangröße, deren Nachfrage zu einem Großteil vom Einkommen der Verbraucher abhängig ist. Der Absatz von Verbrauchsgütern, langlebigen Konsumgütern, persönlichen Dienstleistungen, Immobilien ist unmittelbar abhängig von der Höhe der Kaufkraft. Daher werden Kaufkraftkennziffern von Konsumgüterherstellern, Einzelhandel, Banken, Versicherungen, Sparkassen und anderen endverbraucherorientierten Dienstleistern zur regionalen Potenzialsermittlung eingesetzt. Kaufkraft bezeichnet das verfügbare Einkommen (Einkommen ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, inkl. empfangener Transferleistungen) der Bevölkerung einer Region. Bei der Ermittlung der Kaufkraftkennziffern sind dementsprechend die folgenden Komponenten zu berücksichtigen: - Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen (nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben)
- Renten und Pensionen
- Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und sonstige staatliche Transferleistungen
Bei der Ermittlung der Einzelhandelsrelevanten Kaufkraft werden nur diejenigen Anteile der Kaufkraft berücksichtigt die für Ausgaben im Einzelhandel zur Verfügung stehen. Da einkommensschwächere Haushalte in der Regel einen höheren Anteil ihres Einkommens für Ausgaben im Einzelhandel verwenden als einkommensstärkere Haushalte, sind die regionalen Kaufkraftunterschiede bei der Einzelhandelsrelevanten Kaufkraft im allgemeinen schwächer ausgeprägt als bei der generellen Kaufkraft. Die Einkäufe sind entsprechend dem Erhebungsprinzip am Wohnort der Konsumenten erfasst. Im Gegensatz dazu werden beim Einzelhandelsumsatz (Umsatzkennziffer) die Einkäufe am Einkaufsort der Konsumenten erfasst, da hier die im örtlichen Einzelhandel getätigten Umsätze gemessen werden. Für die Ermittlung wird als Definition der im stationären Einzelhandel erzielte Umsatz zu Endverbraucherpreisen, inklusive Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien, zugrunde gelegt. Versandhandel und Einzelhandel mit Kfz, Krafträdern sowie Tankstellen sind nicht enthalten. Da bei der Einzelhandelsrelevanten Kaufkraft als Definition der im stationären Einzelhandel erzielte Umsatz zu Endverbraucherpreisen, inklusive Versandhandel, zugrunde gelegt wird, beim stationären Einzelhandelsumsatz die Versandhandelsumsätze jedoch nicht berücksichtigt werden (Ort des Kaufakts und Point of Sale sind beim Versandhandel nicht identisch) liegt die Bundessumme bei der Einzelhandelsrelevanten Kaufkraft höher als beim Einzelhandelsumsatz. Die Zentralität des Einzelhandels ermittelt sich aus Division des Einzelhandelsumsatzes durch die Einzelhandelsrelevante Kaufkraft (jeweils Index oder Promille) x 100. Stand: Jahressumme Quelle: Michael Bauer Research GmbH und eigene Berechnungen der bulwiengesa AG |