Definition: Die Inflationsrate beschreibt die Veränderung zum Vorjahr des Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte. Dieser wird mit Basis 1995 vom Statistischen Bundesamt erhoben.Es werden zwei Inflationsraten angegeben, die offizielle Inflationsrate des Statistischen Bundesamtes und ab 1996 die harmonisierte Inflationsrate. siehe dazu: http://www.destatis.de/basis/d/preis/vpinfo2.php Der Preisindex für die Lebenshaltung ist ein wichtiger Bestandteil des preisstatistischen Berichtssystems für die Bundesrepublik Deutschland. Dieses System umfaßt u.a. zusätzlich den Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, Preisindizes für Bauwerke, den Index der Erzeugerpreise land- und forstwirtschaftlicher Produkte, den Index der Großhandelsverkaufspreise, den Index der Einzelhandelspreise und den Index der Ausfuhrpreise. Der Preisindex für die Lebenshaltung mißt die durchschnittliche Preisveränderung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft bzw. verbraucht werden. Mit dem Preisindex für die Lebenshaltung wird somit die Veränderung der Verbraucherpreise umfassend abgebildet (Verbraucherpreisindex). Er wird oft zur Messung der allgemeinen Geldwertentwicklung verwendet. Stand: ab 1975, jeweils zum 31.12. Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland |