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Bevölkerungsbewegung

Definition:

Natürliche Bevölkerungsbewegung

Unter Geburten werden die Lebendgeborenen erfasst, Sterbefälle umfassen die im Berichtszeitraum Gestorbenen ohne Totgeborene, nachträglich beurkundete Kriegssterbefälle und ohne gerichtliche Toterklärungen.

Migration, Wanderungsstatistik

Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Gemeinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder aber sich aus seiner Gemeinde abmeldet, da er ins Ausland umzieht.

Die fortgeschriebene Bevölkerung zum angegebenen Stichtag errechnet sich aus dem Bestand am Vorjahresende, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebietsgrenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Eventuelle Abweichungen in der Quersumme sind auf nachträgliche Berichtigungen der vorgenannten Bewegungsvorgänge durch Einwohnermeldeämter bzw. Standesämter zurückzuführen. Aus Platzgründen wurde hier auf eine Darstellung der Berichtigungsfälle verzichtet.

Berechnungen: Geburten und Sterbefälle werden zusammengefasst als Saldo der natürlichen Bevölkerungsbewegung, wobei die Sterbefälle von den Geburten abgezogen werden. Zu- und Fortzüge werden als Wanderungssaldo benannt, dabei werden die Fortzüge von den Zuzügen abgezogen. Der Bevölkerungssaldo ergibt sich aus der Summe des Wanderungssaldos und des Saldos der natürlichen Bevölkerungsbewegungen.

Stand:
Jahressummen


Quelle:
Statistische Landesämter