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Bautätigkeit Wohngebäude

Definition:
Baugenehmigungen sind genehmigungs- oder zustimmungsbedürftige sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen.

Unter Baufertigstellungen wird die Fertigstellung der unter Baugenehmigungen definierten Baumaßnahmen verstanden.

Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemessen an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken dienen. In die Baustatistik werden - im Gegensatz zum Wohnungsbestand - auch die Wohnheime einbezogen.

Eine Wohnung ist die Gesamtheit der Räume, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen, darunter stets eine Küche oder einen Raum mit festinstallierter Kochgelegenheit (Kochnische/-schrank). Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen abschließbaren Zugang unmitelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Ausguss und Toilette.

Sowohl Wohngebäude als auch Wohnungen werden unterteilt nach Gebäuden mit 1 und 2 Wohnungen und Gebäuden mit 3 und mehr Wohnungen.

Als Raum zählen alle Wohn- und Schlafräume mit 6 qm oder mehr Wohnfläche sowie alle Küchen.

Stand:
Jahrsesummen


Quelle:
Statistische Landesämter