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Bautätigkeit Nichtwohngebäude

Definition:
Baugenehmigungen sind genehmigungs- oder zustimmungsbedürftige sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen. Unter Baufertigstellungen wird die Fertigstellung der unter Baugenehmigungen definierten Baumaßnahmen verstanden.

Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (gemessen an der Gesamtnutzfläche: mehr als 50 %) zu Nichtwohnzwecken genutzt werden. Dazu zählen z.B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (u.a. Fabrikgebäude, Hotels).

Bürogebäude sind Nichtwohngebäude, die überwiegend Büro- und Verwaltungszwecken dienen, ohne Verkehrsgebäude (z.B. der Bahn).

Die Auswertung der Büroflächen nach Baualter gruppiert die Fertigstellungen der letzten Jahre in 5er Schritten und stellt diese als Anteil vom Gesamtbestand dar. Somit lässt sich ersehen wie "jung" die Büroflächen eines Standortes sind, um somit Rückschlüsse auf Ausstattung und Struktur zu ermöglichen.

Nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude werden in unterschiedliche Gruppen unterteilt:

  • Fabrik- und Werkstattgebäude dienen unmittelbar der Gewinnung und Verteilung von Energie und Wasser, der Produktion oder Reperatur von Waren oder der Abfallbeseitigung.
  • Handels- und Lagergebäude werden primär zur Ausstellung und/oder zum Verkauf oder die Lagerung von Waren aller Art benutzt.
  • Hotels sind Beherbergungstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen ein Restaurant - auch für Passanten - vorhanden ist und in denen weitere Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen.
In diesem Rahmen werden nur Neubauten erfasst, Veränderungen an Bestandsgebäuden (z.B. Um- und Anbauten) sind nicht Teil der Auswertung.

Stand:
Jahressumme


Quelle:
Statistische Landesämter