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Arbeitnehmer

Definition:
Als Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiter, Angestellter, Beamter, Richter, Berufssoldat, Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistender, Auszubildender, Praktikant oder Volontär einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiter und ausschließlich geringfügig Beschäftigte.

Die Zahlen der Arbeibeitnehmer werden durch die VGR im Rahmen der Erwerbstätigenrechnung publiziert, weitere Definitionen sind unter Erwerbstätige zu finden.

Revision 2011

Alle fünf bis zehn Jahre führt der AK ETR eine Revision seiner Berechnungen durch – zuletzt 1999 mit dem Übergang auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 und 2005 mit dem Umstieg auf die Wirtschaftszweigsystematik WZ 2003 (NACE Rev. 1.1).Bei der Revision 2011 wurde die Wirtschaftszweigsystematik erneut aktualisiert (Vorgabe ist jetzt Nace Rev. 2), auf den Stand WZ 2008, diese Ergebnisse werden vorraussichtlich 2013 auch durch die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berücksichtigt. Die Revisionen sind erforderlich, um bislang nicht verwendete neue Statistiken zu integrieren, definitorische und konzeptionelle Änderungen sowie methodische Weiterentwicklungen zu berücksichtigen. Grundlage für die Überarbeitung der Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit waren insbesondere Angaben aus erwerbsstatistischen Quellen, die bisher nicht zur Verfügung standen, wie z. B. die Zahl der Beschäftigten in Zusatzjobs (Ein-Euro-Jobs). Nach dem Erwerbskonzept der International Labour Organization (ILO) zählen auch diese Personen zu den Erwerbstätigen.

Stand:
Jahresdurchschnitt


Quelle:
Statistische Landesämter auf Basis des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen beim Statistischen Bundesamt